Karate Ordnung
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- Kategorie: Karate
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Sportordung
1. Abteilungsleitung Der von der Abteilungsversammlung gewählte Abteilungsleiter ist zuständig für: - Organisation des Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfbetriebes, - Einsatz, Aus- und Fortbildung von Übungsleitern, - Meldung zu Veranstaltungen (Prüfungen, Lehrgänge, Wettkämpfe). 2. Übungsleiter (ÜL) Die eingesetzten Übungsleiter (ÜL) sind verantwortlich für ihre Trainingsgruppe. Die langfristige Trainingsrahmenplanung erfolgt in Absprache mit dem Abteilungsleiter. Die Gestaltung der einzelnen Trainingseinheiten sowie Vorbereitung und Durchführung von Kata-Überprüfungen und Vorprüfungen obliegt den ÜL in den betreffenden Gruppen. 3. Training Die Trainingsgruppeneinteilung nach Graduierung und Wettkampf- bzw. Breitensport (ggf. Alter) ist für die Teilnehmer verbindlich. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall der zuständige ÜL. Die Teilnehmer haben nach Möglichkeit so rechtzeitig zu erscheinen, dass ein pünktlicher, gemeinsamer Trainingsbeginn gewährleistet ist. Auch bei Verspätung ist das Zeremoniell einzuhalten. Muss das Training im Einzelfall vorzeitig beendet werden, ist dies dem ÜL vor Trainingsbeginn anzuzeigen. 4. Lehrgänge Eine unersetzliche Ergänzung des Trainings bietet das Lehrgangsangebot. Eine Beschränkung auf die Teilnahme am Vereinstraining ist im Sinne einer umfassenden sportlichen Grundausbildung unbedingt zu vermeiden. Das umfangreiche Lehrgangsangebot ermöglicht nicht nur Einblick in die Vielfalt des Karate-Do, es vermittelt auch neue technische, kenntnismäßige und wertvolle soziale Aspekte, die eine eigenständige Entwicklung des Karateka fördern und ein 'Spiegelbild' des Vereinstrainers im negativen Sinne verhindern. 5. Prüfungen Eine Kyu-Prüfung ist die Bestätigung gezeigter Leistungen, die durch regelmäßiges Üben erworben wurden. Die Kyu-Prüfung beinhaltet aber auch die Aufforderung, den anstrengenden Weg des Karate-Do weiterzugehen. Folgerichtig gehört zu diesem Weg eine der Graduierung entsprechende Trainingseinstellung, die ebenfalls durch regelmäßiges Üben vermittelt wird. 6. Wettkämpfe Grundlage für die Aufnahme in den Wettkampfkader ist die Bereitschaft zu besonderem persönlichen Einsatz, der sich auch in entsprechendem Trainingsaufwand äußern muss. Die Organisation und Durchführung der Talentsichtung und -förderung obliegt dem Abteilungsleiter bzw. dem zuständigen Wettkampftrainer, der für eine entwicklungsgemäße Heranführung der Sportler an den Wettkampfsport verantwortlich ist. Die Talentsichtung sollte nach Rücksprache mit dem zuständigen ÜL erfolgen. Für das Funktionieren des Wettkampfbetriebes ist gegenseitigem Vertrauen zwischen Athlet und Trainer eine unverzichtbare Basis, was einen hohen Grad an Verlässlichkeit, Kameradschaft und Verantwortungsbewusstsein voraussetzt. Dies gilt insbesondere für die Verabredung spezieller und zusätzlicher Trainingseinheiten. Beschlossen vom TSV Wacken-Vorstand |
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